Exposé

Objektart: Büro / Praxen » Bueroflaeche » Miete
Standort: Büro / Praxen » Deutschland » Sachsen » Dresden, Stadt (Kreis) » Dresden

Ruhiges Büroloft in Dresden-Mitte!


Das Wichtigste auf einen Blick:

Objektnummer: 7904966

Preise

Miete für das Objekt Auf Anfrage
Nebenkosten 3 €
Mietpreis pro m² 10 €
 

Flächen

Gesamtfläche 412 m²
Bürofläche 412 m²
Fläche teilbar ab 313 m²
 

Objekt Adresse

01067 Dresden

Sonstige Angaben

Verfügbar ab ab sofort
Anzahl der Etagen im Haus 5
Fahrstuhl Ja
Heizungsart Zentralheizung

Objektbeschreibung

Der Wettiner Platz gehört zu den ältesten Plätzen von Dresden. Er liegt im jetzigen 26-Ring und somit sehr zentral. Das Bürohaus wurde 1913 erbaut und 2003/2004 umfassend saniert.

Das vakante Büroloft im Dachgeschoss entspricht dem modernen Bürostandard. Hohe Decken, viel Tageslicht und ein Balkon sorgen für funktionalen Komfort.

Ausstattung

- innenliegender Sonnenschutz
- Bürobeleuchtung
- textiler Bodenbelag
- Datenverkabelung Cat7
- vDSL/ Glasfaser über DSI
- getrennte Sanitärbereiche
- Personenaufzug (barrierefreier Zugang)
- große Oberlichter
- Teeküche
- Archivflächen im Keller möglich
- PKW-Stellplätze

Lage des Objektes

Der Gebäudekomplex im Südwesten der Altstadt zeichnet sich durch seine innerstädtische Lage aus. Die historische Innenstadt ist fußläufig erreichbar. Verkehrstechnisch ist der Standort optimal erschlossen. Unweit des Objektes befindet sich der Bahnhof Dresden-Mitte, der Haltepunkt der S-Bahn sowie regionaler und überregionaler Bahnlinien ist. Die öffentlichen Verkehrsmittel sind vom Bürohaus optimal zu erreichen.

Sonstige Informationen

Heizungsart: Zentralheizung Wir freuen uns auf Ihren Anruf! Ihre Ansprechpartnerin: Charlotte Mai Beate Protze Immobilien GmbH Hüblerstraße 1 01309 Dresden Tel.: 0351 43612 30 Fax: 0351 43612 40 info@beate-protze-immobilien.de www.beate-protze-immobilien.de Gern offerieren wir Ihnen weitere Gewerbeflächen im gesamten Stadtgebiet von Dresden. Lassen Sie sich von unserem Rund-um-Service überzeugen. Rufen Sie uns einfach an. Energieeinsparverordnung: Laut § 16 Abs. 5 EnEV 2014 sind kleine Gebäude und Baudenkmäler von den Verpflichtungen eines Energieausweises befreit.