Exposé

Objektart: Büro / Praxen » Bueroflaeche » Miete
Standort: Büro / Praxen » Deutschland » Sachsen » Dresden, Stadt (Kreis) » Dresden

Herrschaftliche Büroresidenz!


Das Wichtigste auf einen Blick:

Objektnummer: 7562833

Preise

Miete für das Objekt Auf Anfrage
Nebenkosten 3,5 €
Mietpreis pro m² 15 €
 

Flächen

Gesamtfläche 638 m²
Bürofläche 638 m²
 

Objekt Adresse

01309 Dresden

Sonstige Angaben

Verfügbar ab ab sofort
Keller Ja

Objektbeschreibung

In exklusiver Lage, mitten im Villenviertel, steht diese stilvolle und aufwendig restaurierte Bürovilla.

Die Villa besticht durch ihre historische Eleganz, die hellen Räume und die moderne Ausstattung.

Das exklusive Gebäude verfügt über ca. 626 m² Bürofläche.

Das parkähnliche Grundstück lädt zu sonnigen Pausen ein.

Parkmöglichkeiten im Innenhof sorgen für entspanntes Kommen und Gehen.

Ausstattung

- hochwertige Einbauküche mit Vollausstattung
- teilweise Klima
- Cat5-Datenverkabelung
- zentraler, klimatisierter Serverraum
- Glasfaseranschluss
- Teppich- und Parkettboden
- Stiltüren, Stuckdecken und Holzvertäfelung
- Dachgeschoss mit Glastrennwänden
- getrennte Sanitärbereiche
- Alarm- und Videoüberwachung
- Parkplätze im Hof
- großzügiger Balkon
- moderne Gaszentralheizung

Lage des Objektes

Die Villa befindet sich im bevorzugten und beliebten Stadtteil Blasewitz auf einem großzügigen Grundstück.

Unweit des Objektes befinden sich eine Vielzahl von Geschäften, Restaurants, die bekannte Schillergalerie und ein Cinemax-Kino. Des Weiteren verfügt der Stadtteil Blasewitz über eine ausgezeichnete Infrastruktur sowie eine sehr gute Verkehrsanbindung in die Innenstadt.

Sonstige Informationen

Wir freuen uns auf Ihren Anruf! Ihre Ansprechpartnerin: Charlotte Mai Beate Protze Immobilien GmbH Hüblerstraße 1 01309 Dresden Tel.: 0351 43612-30 Fax: 0351 43612-40 info@beate-protze-immobilien.de www.beate-protze-immobilien.de Gern offerieren wir Ihnen weitere Gewerbeflächen im gesamten Stadtgebiet von Dresden. Lassen Sie sich von unserem Rund-um-Service überzeugen. Rufen Sie uns einfach an. Energieeinsparverordnung: Laut § 16 Abs. 5 EnEV 2014 sind kleine Gebäude und Baudenkmäler von den Verpflichtungen eines Energieausweises befreit.