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Ein ergonomischer Arbeitsplatz – Der gesunde Körper für den gesunden Geist

Haltungsschäden aufgrund andauernder und schädlicher Körperhaltung im Büro sind ein vielbesprochenes Thema bei Krankenkassen, Medien und Betrieben. Krankheitsbedingte Ausfälle und die steigende Zahl ärztlicher Behandlungen sowie physiotherapeutischer Maßnahmen sind nur ein paar der Gründe hierfür. Hauptsächlich sind Menschen betroffen, die einen Großteil ihrer Arbeitszeit sitzend vor dem PC verbringen. Sie klagen über Rückenschmerzen und nicht selten können langwierige Schäden wie Bandscheibenvorfälle die Folge sein. Viele glauben dann, dass Sport und Bewegung die Allheilmittel für ihre Probleme sind. Das ist auch keine schlechte Idee, doch kann man schon direkt bei der Ausstattung des Arbeitsplatzes ansetzen und dabei auch Fördermittel erhalten.

Stuhl, Tisch und Maus – alles ergonomisch

                                                              

Wer glaubt, dass es mit einem geraden Rücken getan ist, täuscht sich gewaltig. Es beginnt zwar beim Bürostuhl, der die doppelte S-Form der Wirbelsäule optimal stützen soll, aber das ist erst der Anfang. Genauso wichtig ist ein elektrisch höhenverstellbarer Schreibtisch, um auch die richtige und schonende Höhe zum Auflegen der Hände und Arme zu gewährleisten. Außerdem sind diese Tische auch zum Arbeiten im Stehen geeignet, denn ein mehrmaliges Wechseln zwischen Sitzen und Stehen ist essentiell für eine ausgeglichene Körperhaltung.  Von weiteren Features dieser Büromöbel können Sie sich bei diesem Shop überzeugen. Weiter geht es auf dem Schreibtisch:

 

- Ergonomische Maus: Sie erlaubt der Hand und dem Arm eine entspannte Haltung einzunehmen. Damit beugt sie Sehnenscheidenentzündungen und schmerzenden Gelenken vor.

 

-Monitorständer: Er hebt den Bildschirm auf eine angenehme Augenhöhe. Dadurch müssen Sie die Halswirbelsäule nicht permanent krümmen. Die ideale Höhe ist erreicht, wenn Sie den Kopf leicht nach vorn neigen und den Blick um etwa 35 Grad aus der Waagrechten absenken. Der Monitor sollte weiterhin zentral im Blickfeld stehen, um den Kopf nicht immer drehen zu müssen und etwa 60-80 cm Abstand zu den Augen haben.

 

-Schreibtischlampe: Sie ergänzt im Herbst und Winter das spärliche Tageslicht und sorgt für mehr Licht am Platz als die Raumbeleuchtung. Besonders beim Lesen, Schreiben, Buchführen, Montieren feiner Geräte, etc. ist das eine notwendige Ergänzung zur normalen Raumbeleuchtung .

 

-Kabelmanagement: Erinnern die Kabel im Büro an ein Wollknäuel? Muss man minutenlang unter dem Tisch verschwinden, nur um das Netzkabel ein- oder auszustecken? Dann helfen Kabelkanäle und –führungen. Das spart Zeit, Nerven und schont den Rücken.

 

 

 

 

 

Thema Förderung – Wer? Wofür? Von wem? Was wird benötigt?

 

Wenden Sie sich zu allererst an Ihren Arbeitgeber. Dieser ist zur Anschaffung solcher „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ (LTA) zwar grundsätzlich verpflichtet, muss deren Verwendung am Arbeitsplatz aber dennoch genehmigen. Diese LTA sollen:

 

  • Beeinträchtigungen der Arbeitsfähigkeit nach der Rehabilitation vermindern
  • Im Vorhinein verhindern, dass Arbeitsunfähigkeit eintritt
  • Berufliche Integration ermöglichen, indem der bisherige Arbeitsplatz erhalten bleibt, oder ein neuer erlangt werden kann

 

Somit sind alle Versicherten potentiell förderungsberechtigt, welche die Nutzung ergonomischer Utensilien im Rahmen der Rehabilitation verschrieben bekommen. Ebenso dazu zählen Fälle, in denen diese Ausstattung zum Erhalt der Arbeitsfähigkeit benötigt wird. Beratung bekommen Sie entweder bei einer der „Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation“ oder direkt bei der Beratungsstelle der folgenden möglichen Kostenträger:

 

  • Die gesetzliche Unfallversicherung oder Berufsgenossenschaft ist Ihr Ansprechpartner im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit.

 

  • Das Arbeitsamt kümmert sich bis inklusive des 15. Jahres versicherungspflichtiger Beschäftigung um Sie.

 

  • Studenten, Beamte und Sonderfälle können sich an Landeswohlfahrtsverbände

 

Ebenso ist eine Kostenträgerschaft durch die deutsche Rentenversicherung möglich. Dazu muss einer der folgenden Fälle vorliegen:

 

  • Ab dem 16. Jahr versicherungspflichtiger Beschäftigung ist nicht mehr das Arbeitsamt, sondern die DRV zuständig.
  • Sie erhalten aufgrund verminderter Erwerbsfähigkeit eine Rente.
  • Die Verminderung der Erwerbsfähigkeit und somit der Bezug dieser Rente können durch die Anschaffung von LTA verhindert werden.
  • Für den erfolgreichen Abschluss der Rehabilitation sind eine oder mehrere LTA erforderlich.

 

Um die Förderung schließlich beantragen zu können, benötigen Sie folgende Dokumente:

 

  • Antrag auf Förderung der LTA; erhältlich beim jeweiligen Kostenträger
  • Attest des behandelnden Arztes oder der Rehaklinik
  • Eine ausführliche Beschreibung der ausgeführten Tätigkeiten
  • Ein Kostenvoranschlag durch einen Fachhändler

 

Ausführlichere und weiterführende Informationen finden Sie direkt bei der DRV.

 

 

 

Gesundheit ist die erste Pflicht im Leben – ein Fazit

 

Die Rahmenbedingungen zur Förderung wurden ausführlich behandelt. Aber auch wenn es keine Fördermöglichkeit für Sie gibt, sollten Sie sich mit dem Thema auseinandersetzen: Zwar sind ergonomische Arbeitsmittel wie ein elektrisch höhenverstellbarer Schreibtisch teurer als herkömmliche Ausstattungen, sie können aber ausschlaggebend in der Prävention chronischer Beschwerden sein. Deshalb lohnt es sich, gut über die Anschaffung nachzudenken. So lassen sich schwierige Zeiten mit Schmerzen, ärztlichen Engriffen und Reha vermeiden. Denn Gesundheit ist die erste Pflicht im Leben.

 

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