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Die Verantwortung für die Sicherheit trägt der Bauherr

22.06.2022 | Wer heute ein Haus baut, übernimmt damit eine große Verantwortung, für die Arbeiter, die auf der Baustelle tätig werden und für die Gefahren, die von der Baustelle ausgehen können. Dem Bauherrn obliegt die sogenannte „Verkehrssicherungspflicht“. Sie verpflichtet ihn zu umfangreichen Schutzmaßnahmen. Und selbst wenn die Verkehrssicherungspflicht an einen Architekten oder ein Bauunternehmen übertragen werden, ist der Bauherr verpflichtet, die Sicherheitsmaßnahmen auf seiner Baustelle regelmäßig zu überprüfen.
 

BIldquelle: pixabay

Zum Schutz der Gesundheit

Geschützt werden müssen grundsätzlich alle Personen, die die Baustelle betreten, also zum Beispiel Handwerker, Zulieferer und Bauarbeiter. Für Bauarbeiter gelten zudem arbeitsrechtliche Vorschriften. Die Arbeitsstättenverordnung schreibt vor, welche Maßnahmen zur Sicherheit und den Schutz der Gesundheit der Bauarbeiter ergriffen werden müssen. Dabei geht es beispielsweise um Fluchtwege und Erste Hilfe, aber auch um Hygiene. So müssen auf der Baustelle beispielsweise auch sanitäre Einrichtungen vorhanden sein. Sind über einen Zeitraum von zwei Wochen bis zu zehn Mitarbeiter auf einer Baustelle beschäftigt, muss mindestens eine abschließbare Toilette zur Verfügung stehen, bei 15 Mitarbeitern sind es mehrere. Die Toilettenanlagen dürfen nicht mehr als 100 Meter vom Arbeitsort entfernt sein und müssen mindestens zweimal in der Woche gereinigt werden. Die meisten Bauherrn entscheiden sich zur Anmietung von mobilen Toiletten. Ein sogenanntes Dixi Klo mieten ist in jeder größeren Stadt problemlos möglich. Der Vermieter kümmert sich auch um die Reinigung und Entsorgung. Mit einer mobilen Toilettenanlage hat der Bauherr demnach seine rechtlichen Verpflichtungen erfüllt. Trägt ein Architekt oder ein Generalunternehmen die Verantwortung für die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen, sollte der Bauherr aber seiner Kontrollpflicht nachkommen und die Anzahl und den Zustand der Toiletten überprüfen.
 

Gefahrenquelle Baustelle

Die Verkehrssicherungspflicht basiert auf § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches und macht denjenigen schadensersatzpflichtig, der „vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen“ verletzt. Eine Baustelle ist immer eine Gefahrenquelle, die entsprechend gesichert sein muss. Das geschieht in erster Linie durch einen Bauzaun, durch den auch das Betreten der Baustelle von Unbefugten verhindert wird. Er muss so beschaffen sein, dass er Wind und Wetter standhält und nicht Teile auf Gehsteige oder gar die Straße stürzen können. Kommt es wegen eines umgestürzten Bauzaunes zu einem Unfall, ist der Bauherr schadensersatzpflichtig. Er sollte den Bauzaun deshalb regelmäßig auf seinen ordnungsgemäßen Zustand überprüfen. Erkennt er Gefahren, muss er handeln. Tut er es nicht, trifft ihn auch dann eine Mitschuld, wenn er die Verkehrssicherungspflicht sachkundigen Fachleuten übertragen hat. Selbst das Schild „Betreten der Baustelle auf eigene Gefahr, Eltern haften für ihre Kinder“ reicht nicht aus, um den Bauherrn aus der Verantwortung zu befreien. Diese Hinweisschilder haben keine rechtliche Wirkung. Und kommen ihm Zweifel an den von den Fachleuten durchgeführten Sicherungsmaßnahmen, ist der Bauherr ebenfalls zum Handeln verpflichtet.

Wer sich heute für einen Hausbau entscheidet, muss sich also darüber im Klaren sein, dass er sich der Verantwortung für die Sicherheit auf seiner Baustelle nicht entziehen kann. Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung sollte deshalb auch dann abgeschlossen werden, wenn die Verkehrssicherungspflicht in Verbindung mit dem Auftrag, den Bau zu errichten, auf einen Architekten oder ein Bauunternehmen übertragen wurde.

500050/1689

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