« zurück zur Liste

Fledermäuse in Wohnungsnot – Was Hauseigentümer tun können

01.07.2025 | Fledermäuse gehören zu den besonders geschützten Tierarten in Deutschland. Doch der Lebensraum der nächtlichen Insektenjäger wird immer knapper: Sanierungen, moderne Fassaden und dichte Dächer nehmen ihnen die Möglichkeit, sich in Spalten, Hohlräumen und Dachböden niederzulassen. Der dramatische Rückgang vieler Arten hat dazu geführt, dass Fledermäuse heute in vielen Regionen in akuter Wohnungsnot leben.

BIldquelle: pixabay
Fledermäuse in Wohnungsnot – Wie Eigentümer helfen können

Fledermäuse stehen in Deutschland unter besonderem Schutz – und doch verlieren sie zunehmend ihre Lebensräume. Sanierungen, Neubauten und der Verlust alter Bäume führen dazu, dass viele Arten kaum noch geeignete Quartiere finden. Dabei lassen sich schon mit kleinen Maßnahmen große Beiträge leisten.


Warum verschwinden die Quartiere?

Die Ursachen für den Quartierrückgang sind vielfältig:

  • Energetische Sanierungen verschließen Ritzen und Spalten in Fassaden oder Dächern.
  • Alte Gebäude mit vielen Nischen, Balken und Hohlräumen werden zunehmend abgerissen oder umgebaut.
  • Neue Bauten sind oft zu „dicht“, um Fledermäusen geeignete Verstecke zu bieten.

Wie können Eigentümer helfen?

Auch Privatpersonen können viel tun, um Fledermäusen wieder Lebensraum zu geben:


  • Quartierkästen anbringen: Spezielle Fledermauskästen lassen sich an Fassaden oder Bäumen anbringen. Diese dienen den Tieren als Ersatzquartier.
  • Sanierungen fledermausfreundlich gestalten: Bei geplanten Baumaßnahmen können spezielle Nischen oder Einflugschlitze in Fassaden integriert werden.
  • Beratung einholen: Viele Naturschutzorganisationen bieten kostenlose Beratungen zur Quartiererhaltung an – auch in Kombination mit energetischer Sanierung.

So helfen Sie Fledermäusen

  • 🛠️ Bei Sanierung: Einflugmöglichkeiten lassen
  • 🏡 Fledermauskästen anbringen (Ost- oder Südseite)
  • 🌳 Alte Bäume mit Höhlen erhalten
  • ❗ Baumaßnahmen von März bis Oktober mit Experten abstimmen

Rechtliche Situation: Fledermausschutz ist Pflicht

Fledermäuse stehen in Deutschland unter strengem Artenschutz gemäß § 44 Bundesnaturschutzgesetz. Es ist verboten, die Tiere zu fangen, zu verletzen oder ihre Quartiere zu zerstören. Bei Sanierungen oder Abrissarbeiten sollten Eigentümer daher vorab prüfen, ob sich Fledermäuse im Gebäude aufhalten – idealerweise mit Unterstützung durch Umweltämter oder NABU-Gruppen.


Fazit

Der Schutz von Fledermäusen beginnt direkt an Haus und Garten. Mit einfachen Maßnahmen lassen sich neue Lebensräume schaffen oder bestehende erhalten – ohne große Kosten. Eigentümer, die auf Fledermausfreundlichkeit achten, leisten damit nicht nur einen Beitrag zum Artenschutz, sondern stärken auch die ökologische Vielfalt in ihrer Umgebung.

Hinweis:Dies ist ein redaktioneller Beitrag zu Informationszwecken. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit oder Richtigkeit der Angaben. Bei konkreten Vorhaben empfehlen wir die Beratung durch einen qualifizierten Naturschutzexperten oder die zuständige Behörde.

251482/2263
« zurück zur Liste