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Sommerhausregelung verbietet Kauf an Ausländer
Grund für den bislang kaum erfüllbaren Wunsch nach einem eigenen Ferienhaus in Dänemark ist die sogenannte "Sommerhausregelung". Dabei handelt es sich um ein Gesetz in Dänemark, das - verkürzt ausgedrückt - Ausländern den Erwerb von Immobilien im Land extrem erschwert. So bleibt Deutschen aktuell kaum eine andere Möglichkeit, als zu buchen, um in einem der Ferienhäuser Dänemark zu erleben.
Lange Zeit waren die Dänen stolz auf diese Regelung. Denn genau diese hat verhindert, dass größere Teile der vielen weitläufigen Ferienhaussiedlungen an ausländische Investoren gingen. Aktuell wendet sich jedoch das Blatt. Das Land diskutiert eine Gesetzesänderung. Denn viele Ferienhausbesitzer möchten ihre Objekte veräußern und finden keinen Käufer. Nach letztem Stand geht es akut um wenigstens 3.000 Häuser an den Küsten. Insgesamt scheint aber fast eine sechsstellige Zahl an Ferienhäusern keinen Käufer zu finden. Daher ist die Sehnsucht vieler Dänen groß, ausländische Käufer ansprechen zu dürfen. Speziell unter den vielen deutschen Touristen gibt es eine relevante Anzahl von Kaufinteressierten. Ob eine Gesetzesänderung kommt, ist aktuell jedoch noch unklar.
Interessenten müssen warten oder Voraussetzungen erfüllen
Wer ernsthaftes Interesse hat, im Nachbarland eines der Ferienhäuser zu kaufen, hat daher nur zwei Möglichkeiten. Zum einen einfach bis zu einer Gesetzesänderung abzuwarten. Zum anderen können Kaufwillige auch die sehr strikten Voraussetzungen erfüllen, um ein Objekt zu erwerben.
Diese Voraussetzungen beinhalten:
- Das Verlagern des Wohnsitzes nach Dänemark oder ein vorheriger ständiger Aufenthalt im Land von wenigstens fünf Jahren und
- ein Wohnsitz, der nicht ein Ferienhaus ist, und
- ggf. eine behördliche Genehmigung und
- die Zustimmung des Justizministeriums zum Kauf.
Diese Punkte sind im Detail für die meisten Interessenten unerfüllbar. Denn der Wohnsitz nach dänischem Recht meint keinen Zweitwohnsitz, sondern einen Erstwohnsitz. Demnach müsste der Interessent die überwiegende Zeit des Jahres in Dänemark leben und dort gemeldet sein. Da der Wohnsitz zusätzlich nicht das Ferienhaus sein darf, bleiben de facto nur deutsche Kaufinteressenten, die bereits länger im Land leben. Zudem sind juristische Personen als Ferienhauskäufer generell ausgeschlossen. Unabhängig von allen anderen Punkten muss das Justizministerium dem Kauf eines Ferienhauses zustimmen.
Es gibt zwei Ausnahmen. Denn das Justizministerium darf zum einen allen anderen ausländischen Kaufinteressierten auf Antrag eine Sondergenehmigung erteilen. Bedingung ist ein besonderer Bezug zum Objekt oder zum Land. Was positiv klingt, ist in der Praxis jedoch meistens verlorene Liebesmüh. Denn solche Ausnahmegenehmigungen erteilt das Ministerium äußerst selten an Deutsche. Zum anderen können Immobilien auch an nicht in Dänemark lebende Personen (Verwandtschaft gerader Linie) vererbt oder verschenkt werden oder an diese nach Beendigung einer Gütergemeinschaft (zum Beispiel bei Scheidung) fallen. Diese Ausnahme bedingt jedoch eine entsprechende Vorgeschichte der Interessenten und wird vom Staat geprüft.
Da die rechtlichen Details äußerst komplex sind, rät die deutsche Botschaft den Interessenten, einen dänischen Rechtsanwalt einzuschalten. Dieser hilft ihnen bei der Klärung aller Voraussetzungen und Formalien.
Ferienhaus in Dänemark kaufen: wenig Chancen für Deutsche
Bis es zu einer im Land sehr kontrovers diskutierten Gesetzesänderung kommt, bleibt damit den Deutschen vor allem eins: Ein Ferienhaus für den Urlaub zu buchen. So schön ein eigenes Objekt an der dänischen Küste wäre, ist dieser Wunsch vorerst kaum erfüllbare Zukunftsmusik.
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