Wohngebäudeversicherung
Eine Wohngebäudeversicherung ist für jeden Immobilienbesitzer ein absolutes Muss. Sollten durch Hagel, Sturm, Brand, Leitungswasser oder Blitzschlag Schäden am Eigentum entstehen, übernimmt der Versicherer die Kosten – und diese können je nach Schaden schnell im fünfstelligen Bereich liegen. Auch Nebengebäude und Garagen sind damit vor möglichen Schäden oder Zerstörung abgesichert. Hauseigentümer müssen sich selbst um den Abschluss einer Wohngebäudeversicherung kümmern. Wohnungseigentümer dagegen beteiligen sich in der Regel mit der Eigentümergemeinschaft an einer gemeinsamen Police. Über die wichtigsten Punkte informiert dieser Artikel von CosmosDirekt.
Elementarversicherung
Elementarschäden werden von der Wohngebäudeversicherung nicht abgedeckt. Bei den meisten Anbietern wird diese Police, die unter anderem den Schutz vor Überschwemmung des Grundstückes, Erdbeben oder Erdsenkung einschließt, aber als Zusatzleistung zur Wohngebäudeversicherung angeboten. Auch Photovoltaikanlagen und sonstige Grundstückbestandteile wie Terrassenbefestigungen oder Beleuchtungsanlagen können gegen einen geringen Mehrbeitrag gleich mit abgesichert werden.
Haftpflichtversicherung
Auch eine Haftpflichtversicherung ist für Eigenheimbesitzer von großer Bedeutung. Sollte beispielsweise während eines Herbststurms das Nachbarhaus durch umherfliegende Dachziegel beschädigt werden, muss man selbst für den Schaden aufkommen. Wird das Eigenheim selbst genutzt, ist eine private Haftpflichtversicherung notwendig. Besitzt man dagegen ein Mehrfamilienhaus, sollte eine separate Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtpolice abgeschlossen werden. Vor äußeren Einflüssen wäre das Eigenheim somit zum größten Teil abgesichert, fehlt allerdings noch die Inneneinrichtung. Insbesondere beim teuren Mobilar ist eine Hausratversicherung ebenfalls ratsam. Diese sichert die kostbaren Einrichtungsgegenstände im Falle eines Diebstahls oder Feuers ab und schützt den Besitzer vor unerwünschten Kosten.
Extra-Schutz für Bauherren
Bauherren und alle, die ihr Eigenheim umfassend modernisieren, sollten sich zusätzlich absichern. Der Bauherr ist laut Gesetz selbst dafür zuständig, dass von der Baustelle keine Gefahr für Außenstehende ausgeht. Bevor das Bauvorhaben richtig anlaufen kann, sollten beauftragte Handwerker dem Bauherrn die Deckungsbestimmungen der Haftpflicht und die Höhe der Haftpflicht mitteilen. Denn nicht für alle gewerblichen Berufszweige gibt es eine Pflichtversicherung. In so einem Fall kann es sich lohnen, eine spezielle Haftpflichtversicherung für Bauherren abzuschließen. Nur so können im Ernstfall Schadenersatzansprüche reguliert werden. Zwar sind Baufirmen ebenfalls dazu verpflichtet, bestimmte Sicherheitsvorkehrungen einzuhalten. Im Ernstfall, sollte bei den Arbeiten beispielsweise das Nachbarhaus beschädigt werden, liegt die Verantwortung aber noch immer beim Auftraggeber. Insbesondere, wenn dabei Personen zu Schaden kommen, kann es für den Bauherrn richtig teuer werden.