« zurück zur Liste

Wohnen zur Miete – alle Rechte auf einen Blick

Die Mehrheit der deutschen Bürger wohnt in einer Mietwohnung. Sie haben eine Menge Rechte, aber auch Pflichten. Damit das Mietverhältnis reibungslos abläuft, und es zu keinem Rechtsstreit mit dem Vermieter vor Gericht kommt, sollten einige Dinge beachtet werden:
Mietkaution

Wer eine Wohnung oder ein Haus anmietet, muss oftmals am Anfang des Mietverhältnisses gleich eine Mietkaution zahlen. Die Höhe darf höchstens drei Monatsmieten betragen und muss nicht in einer Summe gezahlt werden. Möglich ist auch eine Ratenzahlung mit den ersten drei Monatsmieten an den Vermieter.

Pünktlichkeit der Mietzahlung

Zu den Hauptpflichten eines Mieters gehört die pünktliche und regelmäßige Voraus-zahlung der Miete. Sie muss spätestens am dritten Werktags eines Monats auf dem Konto des Vermieters eingehen. Wird diese Pflicht zweimal hintereinander verletzt, kann es passieren, dass der Vermieter die fristlose Kündigung ausspricht. Dazu ist der Vermieter berechtigt, wenn nur zum Teil gezahlt wird, der Rückstand zwei Monate beträgt oder der Mieter fortwährend unpünktlich seine Miete zahlt.

Mängelmeldung

Zu den Pflichten eines Mieters gehört auch, dass er dem Vermieter Mängel meldet, damit dieser sie beseitigen kann. Sollten durch die gemeldeten Mängel Folgeschäden entstehen, kann der Mieter unter Umständen sogar schadenpflichtig sein.

Betriebskosten

Die im Mietvertrag vereinbarten monatlichen Vorauszahlungen für die Betriebskosten (Nebenkosten) werden vom Vermieter abgerechnet – das kann er auch noch Jahre später. Würde sich nach einer verspäteten Abrechnung ein Plus für den Mieter ergeben, so ist der Vermieter zur Auszahlung verpflichtet. Umgekehrt allerdings kann der Vermieter keine finanziellen Nachforderungen mehr stellen.

Ruhestörung, Lärm und Rücksicht

Besonders beim Thema Lärm sollten die Mieter ihre Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme wahrnehmen. Es existiert kein Recht, dass es Mietern erlaubt, ab und zu nachts zu feiern oder laute Musik zu hören. Zur Rücksichtnahme gehört auch, dass das Treppenhaus kein Aufbewahrungsort von Unrat ist. Ruhestörung, Lärm und Rücksichtslosigkeit können zur Kündigung führen.

Untervermietung

Zwar kann jeder Mieter jederzeit – auch ohne Erlaubnis des Vermieters - Besuch empfangen, kann diesen auch übernachten lassen. Wenn sich allerdings der oder die Besucher dauerhaft häuslich einrichten und so zum Mitbewohner werden, ist eine Erlaubnis des Vermieters erforderlich. Natürlich darf der Vermieter seine Zustimmung nicht ohne triftigen Grund verweigern, wenn beispielsweise der Lebenspartner in die Wohnung einziehen möchte. Heizpflicht

Im Winter und eigentlich immer dann, wenn es kalt ist, haben Mieter haben das Recht auf eine funktionierende Heizung. Der Mieter ist in der Pflicht die Heizung anzustellen und zwar so, dass in der Wohnung keine Schäden entstehen. Bildet sich Schimmel, weil entweder schlecht geheizt, nicht beheizt oder ungenügend gelüftet wurde oder das Wasserrohr friert ein, so kann der Mieter zum Schadenersatz herangezogen werden. Ein- und Umbauten

Umbauten in der Wohnung bedürfen einer Genehmigung durch den Vermieter – und das auch selbst dann, wenn der Mieter auf seine Kosten umbauen oder sanieren möchte. Kleinere Änderungen wie das Streichen von Wänden oder das lose Verlegen eines neuen Fußbodenbelags, darf der Mieter allerdings ohne Genehmigung vornehmen. Beim Auszug könnte der Vermieter fordern, dass der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt wird. Wer selbst gerne vermieten oder sich ein Eigenheim anschaffen möchte, der kann sich auf den Seiten von qomparo.de/vergleiche/baufinanzierung/ über Baufinanzierungen informieren. Der Zeitpunkt zum Kauf von Eigentum ist aktuell besser denn je, günstige Zinsen erleichtern enorm den Kauf einer Immobilie.
« zurück zur Liste