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Bauen einmal im Leben – 6 Tipps für die Auswahl des Grundstücks

Der Erwerb von Wohneigentum steht in anderen Ländern deutlich vor der Eigentumsquote in Deutschland. Für die meisten Menschen hierzulande stellt der Erwerb von Wohneigentum ein einmaliges Ereignis dar. Noch geringer fällt bei den Ersterwerbern die Zahl derjenigen aus, die ein Haus bauen lassen.
Quelle: http://www.finblog.de/wp-content/uploads/2012/09/Immobilien-Eigentum_Deutschalnd1.jpg

Grundlage für jeden Hausbau ist die Wahl des optimalen Grundstücks. Bei der Auswahl muss genauestens darauf geachtet werden, dass das Haus, wie es die künftigen Bauherren im Hinterkopf haben, auch in der Weise realisiert werden kann, wie gewünscht. Die Bebauung kann nicht willkürlich erfolgen, sondern hat sich beispielsweise an der zulässigen, von Grundstück zu Grundstück unterschiedlichen Geschossflächenkennziffer oder auch am Abstand zum nächsten Grundstück oder Gebäude zu orientieren. Der Erstellung eines Neubaus gehen drei Phasen voraus:

  • Die Wahl des geeigneten Grundstücks
  • Die Entscheidung zugunsten eines entsprechenden Hauses
  • Die Wahl der Vertragspartner


Das Grundstück

Für die Wahl des Grundstücks gilt also, dass es gewisse Kriterien erfüllt. Dies gilt einmal in Hinsicht auf die zulässige Bebauung, zum anderen bezüglich der Kosten.

  • Wie hoch fallen die kommunalen Abgaben aus?
  • Ist das Grundstück bereits erschlossen, oder noch nicht?
  • Bestehen Beschränkungen hinsichtlich der Bebauungsart?
  • Sieht die Gemeinde Nutzungsbeschränkungen vor?
  • Bestehen Lasten und Beschränkungen, beispielsweise ein Wegerecht?
  • Genügt das Grundstück tatsächlich allen persönlichen Erwartungen, beispielsweis in Bezug auf die Lage oder die Nachbarschaft, oder wäre es eine Notlösung?


Von Notlösungen sollten potenzielle Bauherren grundsätzlich Abstand nehmen – früher oder später käme die Reue.

Vertragspartner

Der dritte Punkt, die Wahl des Vertragspartners, hängt davon ab, in welcher Weise das Objekt erstellt werden soll. Auch hier bieten sich unterschiedliche Varianten:

  • Ein individuelles Architektenhaus mit der Auswahl der einzelnen Gewerke
  • Ein vorgegebenes Haus von einem Bauträger
  • Ein Fertighaus
  • Ein Generalübernehmer erstellt das Objekt schlüsselfertig.


Gerade die Wahl der Vertragspartner entscheidet jedoch darüber, ob das neue Zuhause ein Genuss ohne Reue wird, oder ob sich die neuen Eigentümer in den nächsten Jahren noch mit Handwerkern, Bauträger oder Generalübernehmer bezüglich Mängelbeseitigung rechtlich auseinandersetzen müssen. An deutschen Baustellen entstehen jährlich geschätzte Baumängel mit einem Volumen von 3,4 Milliarden Euro.

Bei der Wahl eines Bauträgers oder Generalübernehmers macht es Sinn, einen Anbieter aus der Region zu wählen. Dies ermöglicht die Besichtigung verschiedener Referenzobjekte und das Gespräch mit früheren Kunden des Unternehmens. Gleiches gilt auch bei dem Kauf eines Fertighauses oder der Planung durch einen Architekten.

Fertighäuser werden häufig auch als Ausbauhäuser angeboten. Hier entscheidet, wie gut der Service, die Unterstützung durch den Hersteller, während der Ausbauphase ausfällt. Unabhängig davon, für welche Art des Neubaus sich ein der Bauherr entscheidet, bei der Anbieterauswahl sollte genügend Zeit vorhanden sein. Vor dem Hintergrund, dass sich juristische Streitigkeiten aufgrund von Baumängeln manchmal jahrelang hinziehen können, sind einige Wochen der Vorbereitung und Auswahl gut investierte Zeit.

Im Ratgeber von Haus und Grund Deutschland finden Sie weitere interessante Fachartikel zum Thema Wohneigentum.

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