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Schutz der Immobilie – die wichtigsten Fragen und Antworten (FAQ)

Ob Feuer, Sturm oder Wasserrohrbruch, ein Schaden in den eigenen vier Wänden kann schnell entstehen und führt so manches Mal sogar zum finanziellen Desaster. Umso wichtiger also, sich für einen solchen Ernstfall entsprechend abzusichern, damit gravierende Schäden am Eigenheim nicht aus eigener Tasche bezahlt werden müssen.
pixabay.com © glynn424 (CC0 1.0)

Doch wie wichtig eben jener Schutz ist, merken viele Immobilienbesitzer erst dann, wenn Haus oder Wohnung bereits Schaden genommen haben – einige Hunderttausend Euro an Kosten sind dann übrigens keine Seltenheit. Dass kaum jemand diese Unsummen von seinem Ersparten bezahlen kann, dürfte klar sein, der Versicherungsschutz sollte aus diesem Grund also am besten optimal zugeschnitten und passend sein.

    1. Wie wichtig ist die Wohngebäudeversicherung und welche Schäden deckt sie ab?
    2. Welche Schäden werden nicht übernommen?
    3. Wie wird im Schadensfall vorgegangen?
    4. Ab welchem Zeitpunkt wird der Versicherungsschutz gewährleistet?
    5. Lohnt sich eine zusätzliche Elementarschadenversicherung?
    6. Was ist die sogenannte gleitende Neuwertversicherung?
    7. Was kann abseits einer Versicherung noch getan werden, um das Eigenheim zu schützen?
    8. Gibt es spezielle Regelungen bei der Absicherung von Geschäfts- und Firmengebäuden?
    9. Wie kann das Eigenheim vor der Insolvenz geschützt werden?
    10. Können Beitrage von der Steuer abgesetzt werden?

1. Wie wichtig ist die Wohngebäudeversicherung und welche Schäden deckt sie ab?
Bei massiven Schäden am Haus greift die sogenannte Wohngebäudeversicherung, wobei der Preis der Police vom Wert des Hauses, von der Lage und vom Versicherer selbst abhängig ist. Ist von einer „verbundenen Wohngebäudeversicherung“ die Rede, so schließt diese Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasser mit ein, allerdings können die einzelnen Schäden auch bei verschiedenen Anbietern versichert werden, wenngleich diese Option sich nur in seltenen Fällen lohnt. Die Wohngebäudeversicherung als solche ist für Eigentümer oder Besitzer einer Immobilie also von großer Wichtigkeit und sollte in keinem Fall vernachlässigt werden – wer dennoch darauf verzichtet, kann bei einem Schadensfall schnell in große finanzielle Probleme geraten.

2. Welche Schäden werden nicht übernommen?
Dies hängt grundsätzlich von der Versicherungspolice und den dort veranschlagten Punkten ab, allerdings werden in jedem Fall keinerlei Schäden übernommen, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln entstanden sind.

3. Wie wird im Schadensfall vorgegangen?
Sobald ein Schadensfall vorliegt, müssen Versicherungsnehmer einige Regeln beherzigen, damit die Bezahlung durch die Versicherung schnell und problemlos vonstattengeht. Einerseits sollte in jedem Fall eine Liste mit den beschädigten Gegenständen oder Gebäudebereichen angefertigt werden, andererseits sollten nach Möglichkeit auch noch die dazugehörigen Rechnungen beigelegt werden. Die Schäden können außerdem mit Fotos dokumentiert werden, auch ein Zeuge ist zur Bestätigung sehr praktisch. Keinesfalls dürfen die beschädigten Teile entsorgt werden, denn die Versicherung hat ein Recht darauf, die Richtigkeit der Angaben zu überprüfen.

4. Ab welchem Zeitpunkt wird der Versicherungsschutz gewährleistet?
Der festgesetzte Zeitpunkt in der Police gilt als Versicherungsbeginn, ab diesem Datum ist das Gebäude geschützt. Zwischen dem Vorliegen des Versicherungsscheins und der Zahlung der ersten Prämie liegen allerdings meist ein paar Tage. Auf diese Weise entsteht eine kurzzeitige Versicherungslücke, diese kann allerdings durch eine erweiterte Einlösungsklausel vermieden werden, die in das Vertragswerk integriert wird.

5. Lohnt sich eine zusätzliche Elementarschadenversicherung?
Während die Wohngebäudeversicherung bereits die meisten Schäden am Haus abdeckt, so sind Naturgewalten hingegen in der Regel nicht enthalten. Dazu zählen beispielsweise Stürme, Lawinen oder Erdrutsche, die lediglich durch eine zusätzliche Elementarschadenversicherung abgesichert werden. Der Nutzen einer solchen Zusatzversicherung hängt jedoch in vielen Fällen von der individuellen Lebenssituation ab, allerdings kann sie bei Bedarf auch oftmals angepasst werden, sodass die Kosten wiederum gesenkt werden. Wer beispielsweise auf flachem Land wohnt, der muss sicherlich keine Angst vor Lawinen haben, in einem Hochwassergebiet hingegen sollten Betroffene unbedingt zur Versicherung greifen, wenngleich die Beiträge hier auch automatisch höher sind.

6. Was ist die sogenannte gleitende Neuwertversicherung?
Der Wert einer Immobilie ändert sich im Laufe eines Lebens kontinuierlich, wobei eine Vielzahl von Faktoren berücksichtigt werden müssen. Ist die Rede von einer Neuwertversicherung, so wird ein Immobilienobjekt zum aktuellen Zeitpunkt mit dem eigentlichen Neuwert berechnet, der Wert passt sich daraufhin allerdings immer wieder den aktuellen Preisentwicklungen an, sodass der Versicherte niemals unterversichert ist. Sofern keine wertsteigernden Baumaßnahmen vorgenommen worden sind, besteht also zu jeder Zeit ein ausreichender Deckungsschutz.

7. Was kann abseits einer Versicherung noch getan werden, um das Eigenheim zu schützen?
Geht es um Schäden, die womöglich nicht von einer Versicherung abgedeckt werden, so können Hausbesitzer auch auf einige andere Alternativen zurückgreifen und selbst aktiv werden. Gerade Einbrüche und Diebstähle sind in diesem Zusammenhang ein wichtiger Punkt, denn zwar sind Einbrüche normalerweise durch die Hausratversicherung abgesichert, hier gibt es jedoch Ausnahmen. Ist die Wohnungstür bei einem Einbruch beispielsweise nur zugezogen und nicht verschlossen, so bleibt der Versicherte selbst auf den Kosten sitzen. Sinnvoll kann daher eine entsprechende Sicherheitsausrüstung in Form von Alarmanlage oder Überwachungskamera sein, zumal die Installation oftmals an Senkungen von Beitragssätzen in der Versicherung gekoppelt ist.

8. Gibt es spezielle Regelungen bei der Absicherung von Geschäfts- und Firmengebäuden?
Das Geschäftsgebäude ist für viele Betriebe eine der wohl wichtigsten Betriebskapitale, dessen Erhaltung für den Arbeitsablauf entscheidend ist. Es bildet die Grundlage der wirtschaftlichen Existenz und sollte daher auch dementsprechend behandelt werden. Für einen optimalen Schutz bietet sich daher ein Versicherer an, der beispielsweise eine besondere Risikoeinstufung gewährleistet, denn Gebäude mit gewerblicher Nutzung unterliegen in der Regel anderen Bewertungskriterien. Auch einige andere wichtige Punkte sollten darüber hinaus bei der Wahl eines Anbieters berücksichtigt werden, darunter beispielsweise die Berücksichtigung von Lager- und Werkstatthallen oder aber ein Blick auf die Schäden, die nicht versichert werden. Impuls bietet zu diesem komplexen Thema einige weitere wichtige Informationen und geht zudem auf die häufigsten Fragen und Probleme rund um das Thema Firmengebäudeversicherung ein.

9. Wie kann das Eigenheim vor der Insolvenz geschützt werden?
Muss aus irgendeinem Grund eine Privatinsolvenz angemeldet werden, so werden alle erdenklichen Mittel genutzt, um die Schulden zumindest so gut wie möglich zu mindern. Auch eine Immobilie wird in diesem Zusammenhang als verwertbares Vermögen betrachtet. Trotzdem bedeutet dies nicht zwingend, dass eine Familie ihr Eigenheim verlieren muss. Unter anderem besteht beispielsweise die Möglichkeit der Freigabe eines Gegenstands aus der Masse. Ein Insolvenzverwalter wird diesen Weg wählen, wenn das Haus so gut wie nicht abbezahlt ist und daher kein Gewinn durch Verwertung erzielt werden kann. Andererseits könnte das Haus aber auch vor der Eröffnung der Insolvenz an Verwandte verkauft werden, die den bisherigen Eigentümern ein Wohnrecht einräumen.

10. Können Beitrage von der Steuer abgesetzt werden?
Normalerweise ist es nicht möglich, die Beiträge einer Gebäudeversicherung abzusetzen, wie so oft gibt es allerdings auch hier einige Ausnahmen. Sofern das Gebäude selbst genutzt wird, kann in keinem Fall etwas steuerlich geltend gemacht werden, bei Mietimmobilien hingegen lassen sich sowohl Gebäudeversicherung als auch Gebäudehaftpflicht absetzen. Das liegt daran, dass die Kosten in Zusammenhang mit den Einkünften stehen, die aus Vermietung oder Verpachtung erzielt werden. Gefragt haben sich dies übrigens auch die Leser des Blogs von Lexware, die daraufhin eine ausführliche Antwort des Steuer-Experten erhielten.
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