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Stromanbieterwechsel besonders beim Umzug interessant

Die neue Immobilie ist gekauft bzw. gemietet, der Umzug in Kürze, die Vorbereitungen werden getroffen – und in den meisten Fällen steht auch eine neue Möglichkeit zur Verfügung: Für den Großteil aller Stromanbieter gilt ein Umzug als Grund für die Vertragsauflösung oder bieten für diese Situation ein Sonderkündigungsrecht. Dies gilt jedoch meist nur dann, wenn es sich um einen Umzug in ein anderes Netzgebiet handelt. Wer seinen Strom aus der Grundversorgung bezieht, hat es da wesentlich leichter: Mit einer zweiwöchigen Frist lässt sich diese jederzeit kündigen. Doch darüber hinweg gibt es bei einem Wechsel noch viel mehr zu beachten. Daher folgen hier die wichtigsten Informationen und Hintergründe zu den Besonderheiten dieses komplexen Marktes.
Abbildung: ©byrev – Pixabay.com (CC0 1.0)

Fristen und Voraussetzungen

Im Frühjahr 2012 hat der Gesetzgeber die Vorgaben geändert: Die Kündigungsfrist liegt demnach nicht mehr bei vier, sondern nur noch zwei Wochen und der Stromverbraucher muss – unerheblich wie viele Wechsel er vornimmt – stets ununterbrochen versorgt werden. Selbst dann, wenn ein Versorgungsunternehmen insolvent geht oder auf sonstige Weise Lieferschwierigkeiten hat, steht der örtliche Grundversorger in der Verantwortung, dass der Kunde weiterhin seinen Strom erhält. Durch Anbieterwechsel selbst entstehen dem Kunden übrigens keine Kosten.
Sofern aus den bisherigen Verträgen keine Verpflichtungen hervorgehen, ist ein Wechsel mit einem Belieferungsbeginn von in der Regel drei bis sechs Wochen nach Vertragsunterzeichnung möglich. Da der Tarif für die Grundversorgung meistens der teuerste ist, sollte ein Wechsel allerdings möglichst frühzeitig organisiert werden. Da sonst automatisch ein Vertrag mit dem regionalen Grundversorger beim Umzug in ein neues Liefergebiet entsteht.
Wer seinen Anbieter hingegen bei einem Umzug behalten möchte, sollte mindestens sechs Wochen vorher bei diesem anfragen, ob eine Lieferung in das künftige Netzgebiet und ein nahtloser Übergang möglich sind.
Eine Gelegenheit für einen fristlosen Stromanbieterwechsel ergibt sich, wenn der bisherige Lieferant seine Preise erhöht – sowohl wenn es den Grundpreis als auch den Kilowattstunden-Satz betrifft. Bei normalen, fristgebundenen Kündigungen ist bis spätestens zwei Wochen vor dem nächstmöglichen Termin (meist Monatsmitte oder –ende) eine schriftliche Mitteilung zu versenden, die der Stromanbieter bestätigen muss.

Wer sollte wechseln?

Zu beinahe jedem Anbieter gibt es eine günstigere Alternative. Doch die Kostenersparnisse sind nicht der einzige Grund, aus dem sich viele Menschen nach anderen Lieferern umsehen. So ist das Interesse an Ökostrom ein wachsendes Thema: Nach einer Statistik von „E wie einfach“ (©2014 Statista.com) war im vergangenen Jahr der Anteil von Haushalten, die sogenannte grüne Energie beziehen, in allen Bundesländern zwischen 28 und 16 Prozent. Führend sind hierbei Berlin und das Saarland gewesen, Schlusslicht Thüringen und Sachsen gewesen. Insgesamt ist der Bedarf und Wunsch nach sauberem Strom tendenziell steigend.
So gibt es Anbieter, die eine zu ihren normalen Tarifen hinzubuchbare Ökostrom-Option im Sortiment haben und welche, die ausschließlich Ökostromtarife anbieten. Wer diese Möglichkeit aufgrund des Umweltschutzes für sich prüft oder auch jeder, der einfach nur seinen Verbrauch senken möchte, den könnten auch diese Energiespar-Tipps des WWF interessieren

Tarifmerkmale, -konditionen und andere Unterschiede

  • Abschlagszahlung: Vor Vertragsbeginn wird der voraussichtliche Jahresverbrauch des Haushalts errechnet und die entsprechenden kalkulierten Kosten auf – je nach Anbieter – entweder elf oder zwölf Monate umgelegt. Diese sind feste Beträge, die dann monatlich (etwas seltener auch quartalsweise) abgezogen werden.
  • Jahresendabrechnung: Am Ende des Kalenderjahres oder zwölf Monate nach Vertragsbeginn wird die Summe der gezahlten Abschläge mit dem tatsächlichen Jahresbedarf verglichen. Wurde mehr verbraucht als erwartet, wird dies in Rechnung gestellt – im Umkehrfall erfolgt in der Regel eine Gutschrift, die mit künftigen Abschlägen verrechnet wird oder seltener eine sofortige Auszahlung des Betrags.
  • Neukundenbonus: In aller Regel wird dieser Preisvorteil mit der Jahresendabrechnung verrechnet, wenn das erste Jahr des Vertrags vorüber ist. Der Bonus wird nur Kunden gewährt, die entweder noch nie oder zumindest im letzten halben Jahr keinen Vertrag mit dem entsprechenden Anbieter hatten.
  • Preisfixierung oder Preisgarantie: Mit Ausnahme von Steuern und Abgaben wird für eine bestimmte Anzahl von Monaten der Angebotspreis garantiert, damit der Interessent weiß, wie lange er mit einem beständigen Preis rechnen kann. Dies hat jedoch keine Auswirkungen auf das Recht des Kunden, bei Preiserhöhungen fristlos zu kündigen.
  • Vertragslaufzeit: Die Mindestlaufzeit des Vertrags wirkt sich oft direkt auf die angebotenen Preise und Konditionen aus. Dabei gilt meistens: Je langfristiger, desto günstiger (Stichwort: Laufzeitboni). Wer sich hingegen nicht so lange binden möchte, kann bei manchen Anbietern auch gegen einen Aufpreis auf die Abschlagszahlung, die Jahresendabrechnung oder einmalig zum Vertragsbeginn eine jederzeit fristlose Kündbarkeit sichern.
  • Online-Tarife: Die komplette Vertragsabwicklung und Betreuung während der Laufzeit (z.B. das Ablesen des Zählerstands) sowie der Rechnungsversand erfolgt ausschließlich über das Internet statt per Post. Für wen das in Ordnung geht, kann hieraus zum Teil eine Ersparnis ziehen.
  • Strompakete: Vorsicht bei Sondertarifen mit „verpackten“ festen Verbrauchsmengen, denn diese sind oft nicht sinnvoll. Wird weniger Strom verbraucht, wird dennoch der volle Komplettpreis gezahlt und bei höherem Verbrauch meist teuerste Nachzahlungen verlangt.
  • Empfehlungsprämien: Viele Anbieter gewähren Kunden besondere Boni oder Rabatte, wenn sie durch Empfehlungen Neukunden für den Versorger gewinnen können. In manchen Fällen erhalten sogar beide Beteiligten eine Prämie.
  • Jahresvorauszahlungen: Besonders bei auffällig günstigen Angeboten mit Vorkasse für ein gesamtes Jahr sollte genauer hingeschaut werden. In der Vergangenheit gab es bereits mehrere Fälle (ein Beispiel aus 2013: FlexStrom), in denen die entsprechenden Unternehmen sich übernommen haben und insolvent gingen. Das im Voraus gezahlte Geld ist in einer solchen Situation meist verloren, während die Abschläge des darauffolgenden Vertrags unabhängig davon komplett gezahlt werden müssen.

    Augen auf beim Anbietervergleich
    Um einen Überblick über den Markt zu erhalten, gibt es viele Vergleichsportale, die anhand der Stromverbrauchswerte, gewünschten Kriterien oder dem aktuell genutzten Tarif eine sortierbare Liste mit Angeboten erstellt. Als Vorteil ergibt sich hieraus bei manchen Portalen, dass neben dem reinen Preisvergleich auch gleich die jeweiligen Konditionen direkt auf dem Schirm erkenn- und vergleichbar werden – so zum Beispiel auf dieser Seite: http://www.wechseln.de/stromanbieter-wechseln/. Hierbei kann es hilfreich sein, sich die detaillierten Kostenkalkulationen der Angebote anzeigen zu lassen, um zu sehen, welche Kosten einzuplanen sind und vor allem, wie diese sich im Einzelnen zusammensetzen.
    Wichtig nach dem erfolgten Wechsel: Ruhig mal den Taschenrechner zur Hand nehmen und selbst nochmal die abschließende Rechnung darauf prüfen, ob vereinbarte Boni verrechnet und der richtige Kilowattstunden-Satz zugrunde gelegt wurde.

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