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Barrierefreiheit: Ihr gutes Recht auch in Mietwohnungen

Wer ein eigenes Haus oder eine eigene Wohnung besitzt, sieht oft kein Problem, wenn eine plötzliche Behinderung auftritt, die einen dazu veranlasst, Barrierefreiheit in den eigenen vier Wänden zu schaffen. Abgesehen von dem Problem der Finanzierung müssen sich die Eigentümer nicht mit ihrem Vermieter auseinandersetzen.
Abbildung: Flur und Türen müssen breit genug sein, damit ein Rollstuhl bequem hindurch passt - auf dem Flur muss er im Bedarfsfall sogar wenden können - pixabay.com © stux

Wer aber in einer Mietwohnung wohnt, sieht sich oft dem Problem gegenübergestellt, seine eigenen Interessen gegenüber denen des Eigentümers der Wohnung verteidigen zu müssen. Mittlerweile gibt es allerdings die Regelung, dass ein Vermieter den Umbauten grundsätzlich zustimmen muss, sofern keine anderen Interessen überwiegen. Denkmalschutz, Sicherheitsbestimmungen oder technische Auflagen können der Wohnraumanpassung ebenfalls im Wege stehen. Ist dies nicht der Fall, sind die Umbauten umzusetzen. Die Anfrage nach solchen Maßnahmen ist kein Kündigungsgrund mehr für den Vermieter. Das Recht, einen Anspruch auf eine behindertengerechte Wohnung zu haben, gilt für alle im Haushalt lebenden Personen, nicht nur für den Hauptmieter.

Barrierefreies Umgestalten der Wohnung

Inwiefern eine Wohnung barrierefrei umzugestalten ist, zeigt eine Checkliste:

  • Barrierefreier Zugang mittels Rampe, Aufzug oder Treppenlift, Rollstuhlgerecht

  • Türen, vor allem die Hauseingangstür, sind mindestens 0,9 Meter breit

  • Alle Räume sind stufenlos erreichbar

  • Haltegriffen in der Wohnung, vor allem im Badezimmer

  • Ausreichende Stell- und Bewegungsflächen (Mindestens 1,20 Meter x 1,20 Meter, als Wendemöglichkeit für Rollstuhlnutzer mindestens 1.50 Meter x 1.50 Meter)

  • Küche: Bewegbare Schrankelemente

  • Badezimmer: Ebenerdige Dusche, Tür öffnet sich nach außen, Waschbecken ist im Sitzen zu benutzen


Dies sind noch längt nicht alle Punkte, die für eine barrierefreie Wohnung wichtig sind, aber sie stellen gut dar, auf was alles zu achten ist. Am besten ist es, wenn sich die Mieter zusammen mit dem Vermieter zu einem Wohnungsberater begeben, der anhand des Grundrisses der Wohnung darstellt, welche Umbaumaßnahmen nötig sind.

Wer trägt die Kosten eines Umbaus?

Mieter haben ein Recht, in ihren Wohnungen nach ihren Bedürfnissen leben zu können. Vermieter müssen dies mittlerweile gestatten, allerdings nicht selbst dafür bezahlen. Die Umbaukosten trägt der Mieter. Dieser muss dem Eigentümer der Wohnung oft noch eine Kaution zahlen, mit der bei Auszug der Ursprungszustand der Wohnung wieder hergestellt werden kann. Die betroffenen Personen können allerdings Zuschüsse von der Pflegeversicherung für den Umbau erhalten. Eines sollten die Mieter außerdem beachten: Eine Anpassung der Wohnung an die Barrierefreiheit bedeutet in den meisten Fällen eine Wertsteigerung der Immobilie. Damit ist es zum Teil sogar möglich, eine Entschädigung vom Vermieter zu erhalten, wenn der Mieter aus der Wohnung auszieht.

Das Suchen einer behindertengerechten Wohnung

Wenn der Vermieter einen berechtigten Anspruch auf seine eigenen Interessen hat und ein Umbau deswegen nicht in Frage kommt, muss sich die betroffene Person eine neue Wohnung suchen, die im besten Fall schon barrierefrei gestaltet ist. Dies kann sich aber als ein langwieriges Unterfangen herausstellen.

Rollstuhlfahrer suchen mitunter sogar mehrere Jahre, ehe sie eine Wohnung finden, die ihren Ansprüchen genügt. Die Suche wird teilweise durch die hohen Mieten erschwert. Diese entstehen durch die höheren Baukosten, da eine barrierefreie Wohnung über besondere Einrichtungen verfügen sollte. Dazu kommt, dass zahlreiche Menschen mit einer Gehbehinderung oder anderen gesundheitlichen oder körperlichen Problemen, wegen denen sie eine barrierefreie Wohnung brauchen, kein hohes Einkommen haben oder auf Sozialhilfe angewiesen sind.

Daher ist es wichtig, dass sich die Betroffenen genug Zeit nehmen, um die richtige Wohnung zu finden. Falls eine gefunden wird, die aber nicht im Erdgeschoss liegt, so ist es möglich, mit dem neuen Vermieter die Installation eines Treppenlifts abzusprechen, sofern kein anderer Aufzug vorhanden ist. Bei dem richtigen Anbieter eines solchen Lifts erübrigt sich die Frage, ob eine Renovierung nötig ist, wenn die Arbeiten fertig sind: Die Handwerker installieren diesen so präzise, dass das Treppenhaus danach genauso sauber ist wie vorher. Neben der Möglichkeit, mit einem Treppenlift auch in oberen Stockwerken wohnen zu können, gibt es aber noch weitere Tipps für die Wohnungssuche:

  • Die örtliche Wohngesellschaft hilft bei der Suche

  • Die kommunale Wohnberatung hilft bei Anpassungen der Wohnungen

  • In Immobilienbörsen sind barrierefreie Wohnungen direkt ausgeschrieben; die Suchergebnisse lassen sich meist danach filtern

  • Geduld: Der Wohnungsmarkt hat oft nur wenige Angebote in dem Bereich, aber darunter findet sich sicher die passende Wohnung

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