« zurück zur Liste

Gesetzesänderungen 2014 – das sollten Vermieter wissen

Bereits letztes Jahr kamen mit dem Mietrechtsänderungsgesetz einige wichtige Neuerungen auf Vermieter zu. Auch 2014 wird es in gesetzlicher Hinsicht kaum ruhiger. So gilt seit dem 1.5.2014 eine neue Energiesparverordnung (EnEV) und die SEPA-Umstellung muss nun in jedem Fall bis zum 1.8.2014 abgeschlossen sein. Darüber hinaus könnten sogar noch weitere Neuerungen auf Vermieter zukommen.
Das vergangene Jahr hat mit der Reform des Mietrechts bereits einige Veränderungen für Vermieter mit sich gebracht. Die wichtigsten Änderungen bestehen in der Erleichterung, energetische Modernisierungen von Mietshäusern durchzuführen, und in der Möglichkeit, Mieter fristlos auch ohne Abmahnung zu kündigen, wenn diese mit Kautionszahlungen in Verzug sind. Doch auch in diesem Jahr standen – und stehen wohl auch noch – einige gesetzliche Änderungen ins Haus.

Energieausweis muss dem Mieter vorliegen

Die wichtigste Änderung ist vor wenigen Tagen, am 1. Mai, in Kraft getreten. Die neue EnEV führt auch zu Neuerungen, die für Vermieter von Belang sind. So sind sie verpflichtet, künftigen Mietern den Energieausweis des Mietobjektes bei der ersten Besichtigung vorzulegen und ihnen diesen nach Vertragsabschluss zu übergeben. Gibt der Vermieter in kommerziellen Medien eine Immobilienanzeige auf, ist er außerdem verpflichtet, bestimmte Kennziffern darin anzugeben. Energieausweise, die erst nach dem 1. Mai 2014 ausgestellt werden, müssen die Effizienzklassen ausweisen.

Neue SEPA-Umstellungsfrist beachten

Nachdem der Fortschritt bei der Umstellung auf das SEPA-Verfahren Anfang des Jahres als noch nicht ausreichend festgestellt wurde, hat die EU-Kommission die Frist bis zum 1. August 2014 verlängert. Das bedeutet jedoch, dass dieser Stichtag in jedem Fall eingehalten werden muss. Auch von Vermietern, die ihre Zahlungsverfahren umstellen und ihre Mieter darüber in Kenntnis zu setzen haben. Besonders aufwendig ist die Umstellung auf das SEPA-Lastschriftverfahren. Lastschriften sind nach diesem Verfahren nur noch elektronisch möglich. Um am Verfahren teilnehmen zu können, sind nicht nur IBAN und BIC notwendig, sondern auch die Gläubiger-Identifikationsnummer sowie eine Mandatsreferenznummer für jeden Mieter. Mit der sogenannten Vorabanzeige müssen Mieter außerdem über den Einzug des fälligen Betrages rechtzeitig informiert werden.

Diese Neuerungen könnten auch noch kommen

Die Große Koalition feilt derzeit außerdem an zwei weiteren Gesetzen, die noch dieses Jahr in Kraft treten könnten. Zum einen geht es um die Regelung der Maklerprovision. So soll nach den Plänen der Großen Koalition diese zukünftig von demjenigen bezahlt werden, der den Immobilienmakler beauftragt hat. Zum anderen soll eine Mietpreisbremse eingeführt werden. Das entsprechende Gesetz würde in Regionen mit Wohnraummangel die Preiserhöhungen bei Neuvermietungen auf maximal 10 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete beschränken. Auch dürften Mieten dann nur alle vier Jahre um maximal 15 Prozent erhöht und die Kosten für Energiespar-Sanierungen dürften nur noch eingeschränkt auf die Mieter umgelegt werden.

Um rechtlich immer auf dem neuesten Stand zu sein, hilft Lexware vermieter wissen online. In der Online-Version sind nicht nur Mustervorlagen für Verträge und Abmahnschreiben sowie ein umfangreiches Vermieterlexikon enthalten. Sie informiert auch über alle aktuellen Gesetzesänderung, die Vermieter betreffen, sowie über aktuelle Rechtsprechung.
« zurück zur Liste