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Immobilienverkauf: Vorlage des Energieausweises ist Pflicht

Die Energiekosten steigen kontinuierlich, sodass sich Immobilienkäufer immer häufiger die Frage stellen, wie viel Energie nun für die Heizung des gewünschten Hauses benötigt wird. Bei der Beantwortung dieser Frage soll der Energieausweis helfen. Hausbesitzer, die ihre Immobilie verkaufen/vermieten möchten, müssen unaufgefordert diesen Energieausweis vorlegen. Dabei ist die Energieeffizienz des Hauses gerade in den Zeiten der steigenden Energiekosten ein ganz wesentliches Kriterium, um den Immobilienwert beurteilen zu können. So liefert der Energieausweis drei entscheidende Aspekte:
  • Kennwerte für die Effizienz der Immobilie
  • Vergleichswerte für ähnliche Immobilien
  • Empfehlungen zur Steigerung der Effizienz
Mithilfe des Energieausweises können Kauf- oder Mietinteressenten verschiedene Objekte wesentlich besser vergleichen. Und auch der Immobilienbesitzer profitiert von dem Energieausweis, da die energetischen Werte der Immobilie verlässlich dokumentiert sind. Weitere Informationen finden sich auch hier.
Gesetzliche Grundlagen und wer einen Energieausweis benötigt

Ein Energieausweis für sämtliche Neubauten ist bereits seit Jahren Pflicht. Dabei ist in der Energieeinsparverordnung (EnEV) Schritt für Schritt diese Pflicht ausgeweitet worden. Die Grundlagen hierfür finden sich in der EU-Richtlinie und dem Energieeinsparungsgesetz (EnEG). Eingehende Informationen hierzu finden sich beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).

Einen Energieausweis benötigen u. a.:

  • Eigentümer von neu errichtenden Gebäuden

  • Eigentümer von Gebäuden, die nach dem 1. Oktober 2007 eine Bauanzeige erstattet, eine Baugenehmigung beantragt oder mit der Bauausführung begonnen haben

  • Eigentümer von Gebäuden/Wohnungen, die diese vermieten oder verpachten"


Keinen Energieausweis benötigen u. a.:

  • Eigentümer, die ihr Gebäude/Wohnung selbst bewohnen und nicht verkaufen/vermieten möchten (AUSNAHME: Eigentümer von Gebäuden, die nach dem 1. Oktober 2007 eine Bauanzeige erstattet, eine Baugenehmigung beantragt oder mit der Bauausführung begonnen haben, müssen den Behörden einen Energieausweis vorlegen können)

  • Eigentümer von Baudenkmälern

  • Eigentümer von Gebäuden, bei denen die Nutzfläche unter 50 Quadratmeter liegt


Ausweispflicht für alle Bestandsgebäude:

  • Wenn bereits nach früheren Vorschriften ein Energieausweis entsprechend ausgestellt wurde, gilt hier eine Ausweispflicht seit dem 1. Oktober 2007.

  • Für Wohngebäude, die bis zum Jahr 1965 fertiggestellt wurden, gilt seit dem 1. Juli 2008 eine Ausweispflicht.

  • Für Wohngebäude, die ab dem Jahr 1966 fertiggestellt wurden, gilt seit dem 1. Januar 2009 eine Ausweispflicht.


Unterschied Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis

Es existieren zwei unterschiedliche Energieausweise, nämlich den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Beim Verbrauchsausweis handelt es sich um eine kostengünstige Variante, der den tatsächlichen Energieverbrauch des Gebäudes oder der Wohnung berechnet, und zwar für einen Zeitraum von mindestens drei Heizperioden. Hierbei wird Bezug genommen auf den Heizenergie- und Warmwasserverbrauch. Zu beachten ist hier, dass die Werte aus dem Verbrauchsausweis im Zusammenhang mit dem Bewohnerverhalten betrachtet werden müssen.
Im Gegensatz zum Verbrauchsausweis ist der Bedarfsausweis wesentlich objektiver und ausführlicher. So werden hier die Werte unabhängig der Bewohnergewohnheiten ermittelt. Mit in die Berechnung gehen auch wichtige Aspekte, wie zum Beispiel Standort, Beschaffenheit der Gebäudehülle, vorhandene Haustechnik ein. Zudem enthält der Bedarfsausweis auch Vorschläge für eine energetische Sanierung/Modernisierung.

Aussehen eines Energieausweises

Der Energieausweis besteht aus vier Seiten, auf denen der energetische Zustand des Objektes dokumentiert wird.

Seite 1

Hier werden allgemeine Angaben des Gebäudes aufgeführt, wie zum Beispiel Adresse, Baujahr, Typ, Gebäudenutzfläche etc. Ebenso kann ein Foto des Gebäudes hinzugefügt werden.

Seite 2

Die zweite Seite wird nur dann ausgefüllt, wenn es sich um einen Bedarfsausweis handelt.

Seite 3

Die dritte Seite wird ausgefüllt, wenn ein verbrauchsbasierter Energieausweis benötigt wird. Hier findet sich eine Farbskala (grün bis rot), die den Energiebedarf zeigt. Um Vergleiche ziehen zu können, gibt es eine weitere Farbskala für die Verbrauchswerte von ähnlichen Gebäuden.

Seite 4

Auf der vierten Seite finden sich Erklärungen zu den Fachbegriffen.

Seite 5

Auf der fünften Seite werden Sanierungs-/Modernisierungsmaßnahmen erklärt, um die Energiekosten senken zu können, die Umwelt zu schonen und den Immobilienwert zu steigern.

Ausstellung des Energieausweises

Grundsätzlich dürfen Energieausweise nur von zugelassenen und qualifizierten Fachleuten, wie zum Beispiel Ingenieuren, Architekten oder auch Handwerksmeistern mit Zusatzausbildung ausgestellt werden. Da Unabhängigkeit des Beraters sehr wichtig ist, ist es empfehlenswert, sich einen ausgebildeten zugelassenen Berater aus den Listen der Deutschen Energie-Agentur (dena), des Bundesamts für Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder der KfW-Bankengruppe zu suchen.

Für ein Einfamilienhaus liegen die Kosten für einen Verbrauchsausweis bei etwa 50 Euro und für einen Bedarfsausweis bei ungefähr 300 Euro. Einen Anspruch auf Förderung gibt es nicht, da es gesetzlich verpflichtend ist, einen Energieausweis zu besitzen. Wer allerdings im Rahmen einer Energieberatung seine Immobilie auf Heizenergiebedarf/Isolierungsstatus untersuchen lässt, der kann beim BAFA einen Zuschuss (max. 300 Euro) beantragen.

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